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Weiterbildungen:
online, hybrid und in Präsenz

Bildung im Heute für ein zukunftsfähiges Morgen

Unser Schulungsprogramm bietet ein breites Spektrum an Themen rund um die Arbeitswelt. Dazu gehören betriebliche Mitbestimmung, Seminare zum Betriebsverfassungsgesetz, Digitalisierung der Arbeit ebenso wie Kommunikation und Strategie-Entwicklung. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen Referent:innen durchgeführt. Gern führen wir auch Schulungen nach Wunsch durch, z. B. zu Teambildung, Diversity oder Digitalisierung.
Da Gesundheit unser aller wichtigstes Gut ist, finden Präsenzveranstaltungen nur dann statt, wenn es die Situation zulässt. Zu Programmänderungen informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig.

Aktuelles Seminarangebot

1. Seminare für Betriebsräte (BR)

Das Betriebsverfassungsgesetz I

11.-13. Januar 2024, Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Das Einsteigseminar für alle Betriebsräte

Von Anfang an erfolgreiche Interessenvertretung! Dieses Seminar legt die Basis.

Auf neu gewählte Mitglieder des Betriebsrats wartet oft ein bunter Strauß an bisher unbekannten Themen. Was muss man als neues Mitglied des Betriebsrats wissen? Welches Handwerkszeug braucht man für die ersten Schritte im neuen Amt? Welche Rolle hat man als Mitglied des Betriebsrats und welche Erwartungen haben andere?

In diesem Seminar erarbeiten sich neu gewählte Mitglieder des Betriebsrats erstes Wissen und wichtige Rechtsbegriffe. Die Grundlage dafür bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Die Teilnehmer:innen befassen sich im Seminar mit den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats. Sie erfahren, welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat hat.
Zudem lernen sie, Probleme zu lösen und betriebliche Regelungen einzuführen.
Dieses Seminar vermittelt praktisches Wissen und bildet so eine gute Basis für die tägliche Arbeit im Betriebsrat.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Rolle und Funktion des Betriebsrats
  • Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats (gemäß § 80 BetrVG)
  • Beschlüsse und Leitung des Betriebsrats
  • Betriebsversammlung
  • Regeln für die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat (gemäß §§ 2 und 74 BetrVG)
  • Stellung der Gewerkschaft im Betrieb

 

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen.

 

Datum: 11.-13. Januar 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Referent:

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 1.070,00 € zzgl. der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Das Betriebsverfassungsgesetz II

Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigung

Kündigung, Versetzung, Einstellung – betriebliche Entscheidungen über einzelne Arbeitsplätze verändern den Arbeitsalltag von Beschäftigten oft in hohem Maße. Bei personellen Einzelmaßnahmen wie bei Einstellungen oder Versetzungen von Beschäftigten muss der Betriebsrat beteiligt werden. Auch bei Kündigungen geht es nicht ohne den Betriebsrat.

Betriebsräte nahezu aller Branchen stehen vor der Herausforderung, dass betriebliche Arbeitsabläufe und -strukturen angepasst werden. Fortschreitende Digitalisierung von Prozessen, Automatisierung von Arbeit oder die Einführung agiler, mobiler bzw. flexibler Arbeitsformen sind heute in fast jedem Betrieb ein Thema. Meist handelt es sich dabei um Betriebsänderungen, die aber häufig nicht oder zu spät als solche erkannt werden.

Im Seminar werden die Formen und Folgen von Betriebsänderungen sowie ihre frühzeitige Erkennung behandelt.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Vorläufige personelle Maßnahmen
  • Kündigungen
  • Grundzüge der Gesetze KSchG und TzBfG
  • Rechtsprechung im Arbeitsrecht
  • Betriebsänderung, Digitalisierung, Beschäftigungssicherung und Qualifizierung
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Alternativen zum Abfindungssozialplan

 

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen.

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 1.070,00 € zzgl. der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 

Datum: 27.-29. February 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Lübeck

Referentin:

 

Zur Anmeldung

Datum: 15.-17.July 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Neumünster

Referentin:

 

Zur Anmeldung

Das Betriebsverfassungsgesetz III

Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt unter anderem die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Von besonderer Bedeutung ist dabei der § 87 BetrVG: Er ermöglicht es dem Betriebsrat, sich konstruktiv zum Wohle der Kolleg:innen einzusetzen und den Betriebsalltag mitzugestalten.

In den Bereichen der Mitbestimmung kann der Betriebsrat den Abschluss von Betriebsvereinbarungen erreichen, die die Arbeitsbedingungen unmittelbar regeln. Wie Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Homeoffice/Mobiles Arbeiten, Kurzarbeit oder Digitalisierung gestaltet werden können und wie der Weg bis zur Betriebsvereinbarung sicher durchschritten wird, sind Kernthemen des Seminars. Da eine Einigung nicht selbstverständlich ist, wird das Instrument „Einigungsstelle“ vorgestellt und im Rahmen des Seminars erprobt.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Initiativrecht und Mitbestimmung
  • Regelungsbereiche des § 87 BetrVG: Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaub, Zulagen
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Homeoffice / Mobilem Arbeiten
  • Betriebsvereinbarung als „innerbetriebliches Gesetz“
  • Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarung
  • Analyse bestehender Betriebsvereinbarungen, aktuelle Rechtsprechungen
  • Einigungsstelle als Mittel zum guten Zweck
  • Vorbereitung des Betriebsrats für die Verhandlungen

 

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen.

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 1.070,00 € zzgl. der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Datum: 01.-03. April 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Timmendorfer Strand

 

Referentin:

Zur Anmeldung

Datum: 20.-22. Mai 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Reinfeld

 

Referentin:

Zur Anmeldung

 

Das Betriebsverfassungsgesetz IV

06.-08. Dezember 2023, Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Betriebsänderung, Personalabbau, Umstrukturierung

Grundlegende Veränderungen in einem Betrieb bringen häufig wesentliche Nachteile für die Belegschaft mit sich. Die Stilllegung von Betriebszweigen, die Verlegung eines Betriebes oder die Einführung neuer Arbeitsmethoden sind Beispiele für Änderungen, bei denen Sie als Betriebsrat informiert und einbezogen werden müssen.

Die Mitglieder des Betriebsrats vertreten dabei die Anliegen der Arbeitnehmer:innen. Wichtig dafür sind gute Kenntnisse der entsprechenden Paragrafen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Die Teilnehmer:innen erfahren in diesem Seminar, was der Betriebsrat bei betrieblichen Veränderungen tun kann. Sie diskutieren, wie sich Arbeitsplätze sichern und Beschäftigung fördern und die Veränderungen sozial möglichst gut abfedern lassen. Daneben lernen Teilnehmer:innen, wie sich Betriebsräte passende Informationen beschaffen.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Beteiligungsrechte und Möglichkeiten zum Handeln für den Betriebsrat bei Betriebsänderungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan (gemäß § 111 ff BetrVG)
  • Betriebsübergang (gemäß § 613a BGB)
  • Wirtschaftliche Unterlagen für den Betriebsrat
  • Gesellschaftsrecht
  • Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung

 

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen.

 

Datum: 06.-08. Dezember 2023
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Referent:

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 1.070,00 € zzgl. der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Neue Entwicklungen im Arbeitsrecht

09.-12. Oktober 2023, Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Das Arbeitsrecht ist nicht statisch, sondern ändert sich. Die Corona-Pandemie und die darauf reagierenden gesetzlichen Regelungen haben zuletzt deutlich gezeigt, wie anpassungsfähig Gesetzgebung und Rechtsprechung an neue Herausforderungen sind. In diesem Seminar spüren wir generellen Veränderungen im Arbeitsrecht nach und stellen euch aktuelle Gesetze und neue Rechtsprechung vor. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Risiken oder Chancen für die Betriebsratsarbeit. Abschließend behandeln wir zukünftig geplante Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht.

 

Schwerpunkte des Seminars:

  • Arbeitsrecht heute: Änderungen in Gesetz und Recht
  • Bewertung und Anforderungen: Was heißt das für den Betriebsrat?
  • Arbeitsrecht in Europa: Entwicklungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede
  • Ausblick auf geplante Rechtsänderungen
  • Digitalisierung und Veränderungsprozesse

 

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen.

 

Datum: 09.-12. Oktober 2023
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Timmendorfer Strand, Plaza Premium Hotel, An der Waldkapelle 26, 23669 Timmendorfer Strand

Referent: Thomas Pristin, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Referent in der Betriebsrats-Qualifizierung

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 1.200,00 zzgl. der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von ca. 570,00 € zahlt der Arbeitgeber.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

2. Seminare für die Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Einführung in die SBV Arbeit: Die Schwerbehindertenvertretung in der betrieblichen Praxis

Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder in die Dienststelle zu fördern. Sie vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. In diesem Seminar werden wesentliche Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung betrachtet, Handlungsmöglichkeiten und Strategien erarbeitet und die wichtigsten Szenarien des Arbeitsalltags im Ehrenamt geübt.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Unterstützungs-strukturen und Fördermöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
  • Überblick Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Antragsverfahren beim Versorgungs-amt
  • Gleichstellungsantrag
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Anhörungsverfahren des Integrationsamts
  • Informations-, Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber
  • Die Rolle der SBV im BEM

Schulungsanspruch:

Dieses Seminar vermittelt für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX.

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 780,00  € zuzüglich der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 

Datum: 24.-26. Januar 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Referentin:
Irene Husmann |Disability-Managerin, Fachreferentin für Schwerbehindertenrecht

Zur Anmeldung

Datum: 18.-20. April 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Altes Stahlwerk| Rendsburger Str. 81, 24537 Neumünster

Referentin:
Dr. Iris Hopf| Beraterin für Schwerbehindertenvertretungen

Zur Anmeldung

Datum: 13.-15. November 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Altes Stahlwerk| Rendsburger Str. 81, 24537 Neumünster

Referentin:
Dr. Iris Hopf| Beraterin für Schwerbehindertenvertretungen

Zur Anmeldung

 

Die Mitwirkung der SBV bei Personalentscheidungen

26.-28. Februar 2024 , Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Aufbauend auf die Einführung in die SBV-Arbeit vertieft dieses Seminar das Tätigkeitsfeld „Mitwirkung bei Personal-entscheidungen“ mit folgenden Schwer-punkten: Einstellung von Menschen mit Behinderung sowie Änderungen und Beendigungen von Arbeitsverhältnissen.

Teilnehmende erhalten eine vertiefte Orientierung, um Rechte, Aufgaben und Zuständigkeiten im SBV-Recht besser erkennen und nutzen zu können.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Eingliederung der schwerbehinderten Menschen in die Arbeitswelt
  • Das Instrument der Inklusionsvereinbarung durch das BTHG
  • Mitwirkung bei personellen Maßnahmen: Bei Einstellung und Versetzung, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen und Kündigungen
  • Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen und die begleitenden Hilfen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes
  • Datenschutz für die Schwerbehindertenvertretungen

Schulungsanspruch:

Dieses Seminar vermittelt für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX.

 

Datum: 26.-28. Februar 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Referentin: Christa Schmidt-Klevenow | Fachreferentin, ehem. SBV Norddeutscher Rundfunk

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 780,00  zuzüglich der Kosten für Verpflegung in Höhe von ca. 260,00 € zahlt der Arbeitgeber.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 

Die Inklusionsvereinbarung – Gesetzlicher Rahmen und praktische Umsetzung im Betrieb

Kompaktseminar – Präsenz-Veranstaltung | Hamburg

Seminarinhalte:

 

Nach dem § 166 im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) ist ein Arbeitgeber verpflichtet, eine Inklusionsvereinbarung abzuschließen. Die Inklusionsvereinbarung soll die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen im Betrieb oder der Dienststelle unterstützen und verbessern. Konkrete Ziele und Maßnahmen zur Inklusion sollen geplant, vereinbart, umgesetzt und ausgewertet werden. Erfahrungsmäßig geht die Initiative häufig von der Schwerbehindertenvertretung aus, die gemeinsam mit dem Betriebsrat und dem Inklusionsbeauftragten eine Inklusionsvereinbarung aushandelt. Im gegenseitigen Einvernehmen sind betriebsnahe und realistische Absprachen zu treffen, die konkret zu einer Verbesserung der Beschäftigungssituation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderungen beitragen. Diese innerbetrieblichen Vereinbarungen sind Maßnahmen der Personalplanung, der Arbeitsplatzgestaltung, der Gestaltung des Arbeitsumfelds über die Arbeitsplanung bis hin zu den Arbeitszeitregelungen.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Welche Regelungen können dazu beitragen, die Beschäftigungssituation im Betrieb von Menschen mit Behinderungen zu verbessern?
  • Welche Vereinbarungen können durch eine Inklusionsvereinbarung abgestimmt werden?
  • Welche Punkte sollten in der Vereinbarung mit aufgenommen werden und mit welchen Fragestellungen beginnt man am besten?
  • Wer ist an der Initiierung und Umsetzung der Vereinbarung beteiligt?
  • Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, wenn die Vereinbarung und eine praktische Umsetzung stockt?

Hinweis:
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche
Inklusionsvereinbarungen zum Seminar mit.

Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen und ihre Stellvertretungen, Inklusionsbeauftragte bzw. Beauftragte der Arbeitgebenden für die Inklusionsvereinbarung, Betriebsräte

Schulungsanspruch:

Dieses Seminar vermittelt für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX.

Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.

 

Referentinnen:
Beate Burfeind| Disability-Managerin
Martina Magdalinski| Fachkoordinatorin für Beratung und Inklusion:

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 390,00  € zuzüglich der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 

Datum: 3. November 2023
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Zur Anmeldung

Datum: 5. April 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Zur Anmeldung

 

Die Inklusionsvereinbarung – Gesetzlicher Rahmen und praktische Umsetzung im Betrieb

Kompaktseminar – Präsenz-Veranstaltung |Neumünster

Seminarinhalte:

 

Die Rechte schwerbehinderter Beschäftigter und Bewerber:innen umzusetzen ist gemeinsame Aufgabe von Arbeitgeber:innen, Betriebs- bzw. Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen.

Die Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX legt Verantwortlichkeiten fest, klärt Rollen und unterstützt den Prozess, Schritt für Schritt ein inklusiveres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Sie enthält Regelungen für inklusive Personalplanung, Stellenbesetzung, Aus- und Weiterbildung . Weitere zentrale Themen sind die fähigkeitsgerechte Anpassung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen und die Schaffung von Bewusstsein für die Belange von Beschäftigten mit Schwerbehinderung.

Doch nicht jede Vereinbarung passt für jeden Betrieb. Welche Maßnahmen sind wie bei Ihnen notwendig und wirksam?

Und wie schafft man eine Vereinbarung, die von allen Beteiligten mitgetragen und mit Leben gefüllt wird?

Wie gehen wir sicher dass die Vereinbarung nach Abschluss umgesetzt und weiter entwickelt wird?

Schwerpunkte des Seminars:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen der Inklusionsvereinbarung
  • Rechtscharakter der Inklusionsvereinbarung
  • Argumente für die Inklusionsvereinbarung finden
  • Themen und mögliche Inhalte einer Inklusionsvereinbarung
  • Ziele formulieren und Maßnahmen festlegen
  • Beteiligte und Verbündete in der Verhandlung
  • Verhandlungsprozess planen und gestalten
  • Inklusionsvereinbarung umsetzen und weiter entwickeln

 

Schulungsanspruch:

Dieses Seminar vermittelt für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX. Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.

Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Altes Stahlwerk| Rendsburger Str. 81, 24537 Neumünster

Referentin: Dr. Iris Hopf |Beraterin für Schwerbehindertenvertretungen

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 390,00 € zuzüglich der Kosten für Verpflegung in Höhe von ca. 80 € zahlt der Arbeitgeber.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 

Datum: 23. Februar 2024

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Datum: 13. September 2024

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Fortbildungsveranstaltung: Juristische Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung für Schwerbehindertenvertretung

Fortbildungsinhalte:

Die anspruchsvolle Arbeit der Schwerbehindertenvertretung bietet immer wieder neue Herausforderungen, die sowohl aus der Gesetzgebung als auch aus der Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte resultieren. Bleiben Sie auf dem Laufenden, damit Sie den hohen Anforderungen Ihres Amts jederzeit gerecht werden können.
Die Fortbildung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fachwissen aufzufrischen, neue rechtliche Entwicklungen kennenzulernen und sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen.

Schwerpunkte der Fortbildung:

  • Relevante und neue Rechtsprechung für die SBV-Praxis
  • Auswirkungen auf die betriebliche Mitbestimmung
  • Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung

Die Fortbildung wird von einer erfahrenen Referentin aus dem Bereich Arbeitsrecht und Schwerbehindertenvertretung geleitet. Sie bietet eine Mischung aus Impulsvortrag, interaktiver Diskussion und praxisorientierten Übungen, um Ihnen ein ganzheitliches Verständnis der Thematik zu vermitteln.
Im Anschluss an die Fortbildung ist ein gemeinsames Get Together geplant, bei dem Sie die Möglichkeit haben, sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen. Hier können Sie Ihre Erfahrungen teilen, Fragen stellen und von den Erfahrungen anderer profitieren.

Schulungsanspruch:

Die Fortbildung vermittelt für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX.

 

Referentin: Irene Husmann, Disability-Managerin, Fachreferentin für Schwerbehindertenrecht

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 180 € zzgl. Verpflegung in Höhe von ca. 30 € zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 

 

Datum: 12. Januar 2024
Uhrzeit: 15:30
Ort: Raum Klub, Besenbinderhof 62, 20097 Hamburg

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Datum: 04. April 2024
Uhrzeit: 16:00
Ort: Kaffeewelt, Böckmannstraße 4, 20099 Hamburg

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Schwerbehindertenvertretung und die Rechtsdurchsetzung

29. Februar 2024, Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

 

Das praxisorientierte Seminar bietet Ihnen umfangreiches Fachwissen und praktische Anwendungen, um Ihre Rechte als Schwerbehindertenvertretung effektiv durchzusetzen. Das Seminar basiert auf konkreten Mustern und Fallbeispielen, so dass Sie das erlernte Wissen direkt in der Praxis anwenden können, wenn es darauf ankommt. Es behandelt wichtige Themen, die Ihnen helfen werden, erfolgreich für Ihre Anliegen einzutreten.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Recht auf und Voraussetzungen für die anwaltliche
  • Beratung der SBV
  • Recht auf und Voraussetzungen für die anwaltliche
  • Vertretung der SBV in rechtsförmlichen Verfahren
  • Welche rechtsförmlichen Verfahren gibt es, wozu dienen sie
  • und welche Regeln gelten?
    • Anzeige einer Ordnungswidrigkeit, § 238 SGB IX
    • Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
    • Sonstige
  • Was muss ich für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber tun?

 

Schulungsanspruch:
Dieses Seminar vermittelt für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX.

Datum: 29. Februar 2024

Uhrzeit: 9:00 bis ca. 16:30

Ort: Hamburg

Referentin: Dr. Babette Tondorf | Arbeitsrechtlerin

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 390, 00 € zzgl. der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von ca. 80 € zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

3. Arbeits- und Gesundheitsschutz

BEM I: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Kompaktseminar – Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Für die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements in einem Unternehmen oder Betrieb sind wesentliche Grundlagenkenntnisse und Fähigkeiten bedeutsam.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Wie sieht ein erfolgreiches BEM aus?
  • Welche Schritte zur Einführung sind wichtig und müssen geplant werden?
  • Welche Voraussetzungen müssen bedacht werden?
  • Wie kann ein BEM Team gebildet werden, mit SB-Vertretungen, Betriebs- und Personalräten, Integrations- oder Inklusionsbeauftragten usw.?
  • Wie können die Mitarbeitenden in die Einführung einbezogen und mitgenommen werden?
  • Welche Stellen und Einrichtungen können bei Einzelfällen zur Unterstützung hinzugezogen werden?
  • Welche Anlaufstellen können hilfreich sein?

Im Seminar werden Grundlagen vermittelt, um die Einführung eines BEM zu koordinieren und zu steuern. Mit verschiedenen Methoden erlernen die Teilnehmenden wesentliche fachliche und praktische Kenntnisse und Fähigkeiten und es werden erste Impulse für die Durchführung von BEM-Gesprächen gegeben.

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Referentininen:
Beate Burfeind |Disability-Managerin
Martina Magdalinski |Fachkoordinatorin für Beratung und Inklusion

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 400,00 € zuzüglich der Kosten für Verpflegung in Höhe von ca. 80,00 € zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Datum: 2. Februar 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Zur Anmeldung

Datum: 7. Juni 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Zur Anmeldung

 

BEM II: Die praktische Umsetzung im Betrieb

23. Februar 2024, Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Im Betrieb oder der Dienststelle sind erste Ansätze zum betrieblichen Eingliederungsmanagement umgesetzt oder eingeführt worden. Von dem schrittweisen Vorgehen zur Einführung bis zur betrieblichen Etablierung des BEMs entstehen weitere Fragen zu den verschiedenen Themenbereichen und/oder das BEM könnte ausgebaut und verbessert werden.

Das Aufbau Seminar vermittelt praxisrelevantes Wissen:

Wie kann ein Einladungsschreiben zum BEM Gespräch gestaltet werden? Was sind die wesentlichen Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb? Wie z.B. bei der Vorstellung des BEM auf einer Betriebsversammlung.

Welche Rollen sind im BEM Verfahren wichtig für die Bildung eines BEM Teams? Wie kann ein BEM Team gut funktionieren? Wie kann die Kommunikation im BEM Gespräch gelingen, wie sollte ein Gespräch geführt werden? Wie können schwierige Gesprächssituationen im BEM souverän gemeistert werden?

Strukturelle und rechtliche Aspekte sowie die Planung von Maßnahmen, die in einer Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung zum BEM festgehalten werden sollten. Für die Arbeit an aktuellen Einzelfällen im BEM können auch aktuelle Fälle und Anliegen ins Seminar eingebracht werden. Bedarfsgerechte Lösungsansätze werden erarbeitet.

Hinweis:
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Anschreiben zur Einladung zu einem BEM Gespräch und Betriebsvereinbarungen (Entwürfe) zum Seminar mit.

Teilnehmerkreis:
Betriebs- und Personalräte, ihre Stellvertretungen und Mitglieder, BEM Beauftragte der Personalabteilungen, AG Vertreter/innen.

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Datum: 23. Februar 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

 

Referentinnen:
Beate Burfeind|Disability-Managerin
Martina Magdalinski|Fachkoordinatorin für Beratung und Inklusion

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 400,00 € zuzüglich der Kosten für Verpflegung in Höhe von ca. 80,00 € zahlt der Arbeitgeber.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Fallmanagement im BEM

Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Innerhalb eines Arbeitslebens ist es wahrscheinlich, dass ein Mitarbeitender länger als 6 Wochen oder wiederholt erkrankt. Bei Beschäftigten, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt krankgeschrieben waren, ist der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches (IX. Buch) verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dieses ist unabhängig von der Größe des Betriebes und der Art bzw. Ursache der Erkrankung.

In dem Seminar erhalten Sie einen Überblick über Voraussetzungen, Ziele und rechtliche Aspekte im BEM. Sie erhalten ein Muster einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung mit allen Formularen und Briefen. Sie lernen das BEM als Managementprozess kennen und können diesen in Ihrer Organisation einführen oder den vorhandenen Prozess verbessern und an die Rechtsprechung anpassen. So ist das Seminar auch zum BEM-Checkup geeignet.

Professionelle Kommunikation und Rollenklarheit ist die Basis des erfolgreichen Fallmanagements im BEM. Ein besonderes Thema die Öffnung des BEM gegenüber psychischen Erkrankungen.

Gemeinsam erarbeiten und erkunden wir anhand von Fallbeispielen die Bedeutung von Kommunikation und Kooperation.

 

 

Schwerpunkte des Seminars:

  • Rechtliche Grundlagen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß § 167 SGB IX
  • Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte von Personalrat und Schwerbehindertenvertretung
  • BEM-Prozess und Situationsanalyse
  • Der BEM-Managementprozesse: Briefe und Formulare
  • Unterscheidung BEM und Krankenrückkehrgespräch
  • Arbeitsrechtliche Auswirkungen: Krankheits- und Kündigungsprävention statt personenbedingter Kündigung
  • Fallmanagement
  • Umgang mit psychischen Störungen im BEM – Anforderungen an den zwischenmenschlichen Kontakt und die Organisation des BEM, Gesprächsführung im BEM
  • Rollen von Betriebs- und Personalräten und der SBV im BEM

 

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

 

Referentin: Barbara Lux

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 620,00  € ink. Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 

Datum: 22. – 23. Januar 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Zur Anmeldung

Datum: 27. – 28. Mai 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Zur Anmeldung

 

Mitbestimmung bei Gesundheitsthemen | Basiswissen und praktische Umsetzung

Kompaktseminar mit 2 Modulen

Seminarinhalte:

Dieses Seminar widmet sich dem Zusammenspiel der zwei zentralen betrieblichen Gesundheitsaspekte der Gefährdungsbeurteilung (GeBu) und des  betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Insbesondere in Bezug auf psychische Belastungen eröffnet die GeBu wertvolle Perspektiven für eine erfolgreiche Umsetzung des BEM-Verfahrens. Zugleich bietet sie einen systematischen Zugang zur Gestaltung betrieblicher Maßnahmen.

Im ersten Modul werden die vielfältigen Möglichkeiten der Mitbestimmung im Bereich Arbeit und Gesundheitsschutz beleuchtet. Insbesondere wird die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungs-beurteilung bei psychischer Belastung vertieft. Im Anschluss widmet sich das Seminar den rechtlichen Rahmen-bedingungen des betrieblichen Einglieder-ungsmanagements.

Das zweite Modul fokussiert auf praxisorientierte Übungen, in denen konkrete Fallbeispiele der Teilnehmenden bearbeitet werden. Hier werden gemeinsam Handlungsansätze im BEM entwickelt, Erfahrungen ausgetauscht und intervisorische Techniken erlernt.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Zentrale Funktion der GeBu im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Rechtliche Grundlagen und das Verfahren bei GeBu
  • Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für das BEM
  • Rechtliche Grundlagen für das BEM
  • Exemplarische Gestaltung des Mitbestimmungsprozesses für eine GeBu
  • Formen der Zusammenarbeit und Handlungsmöglichkeiten

Betriebliche Instrumente

Die Gefährdungsbeurteilung
• Prävention psychischer Belastung
• Rechtliche Grundlagen
• Einführung in das Verfahren
• Empfehlungen für die Durchführung
• Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement
• Rechtliche Grundlagen
• Handelnde Personen und ihre Rollen
• Ansprüche und Grenzen
• interne und externe Strukturen

 

Kollegiale Beratung zum ganzheitlichen Gesundheitsschutz im Betrieb anhand der von den Teilnehmenden eingebrachten Szenarien

• Situatives Training
• Fallarbeit
• Strategisches Training
• Rollenreflexion
• Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten
• Erlernen fachspezifischer Kompetenzen und Fähigkeiten

 

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

 

Referentininen:
Irene Husmann |Disability-Managerin
Donata Wilutzki |Beraterin und Supervisorin

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 990 € zuzüglich der Kosten für Verpflegung in Höhe von ca. 320,00  € zahlt der Arbeitgeber.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 

Datum: 16.-17.11.2023 (I) & 30.11.-01.12.2023 (II)

Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg, Raum Marseille

Zur Anmeldung

Datum: 08.-09.02.2024 (I) & 22.-23.02.2024 (II)

Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg, Raum Marseille

Zur Anmeldung

4. Datenschutz und Digitalisierung

Datenschutz im BR-Büro und in der SBV Arbeit

27. – 29. November 2023, Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Die Datenschutzgrundverordnung ist seit 2018 in Kraft und immer noch stellen sich im Umgang mit den Anforderungen Fragen für Betriebsräte über den Umgang mit den anvertrauten Daten. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 kam eine Konkretisierung des Datenschutzes in bezog auf die Arbeit von Betriebsräten.

Dieses Seminar vermittelt anhand von vielen praktischen Beispielen einen fundierten Überblick über die rechtlichen Anforderungen rund um das Thema Datenschutz im Betriebsratsbüro und in der SBV Arbeit.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Geheimhaltung
  • Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz, z.B. Dokumentation, Auskunft, technisch-organisatorische Maßnahmen
  • Fristen
  • Einblickrechte von Ersatzmitgliedern

Schulungsanspruch:

Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.

Dieses Seminar vermittelt für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX.

Datum: 27. – 29. November 2023
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Referent: Christian Gerken| SUB Seminare und Beratung

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 840,00 € zuzüglich der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Digitalisierung und Mitarbeiterrechte

04. März 2024, Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Digitalisierung verstehen – rechtssicher den Wandel gestalten

Die Digitalisierung der Arbeitswelt hat viele Gesichter: Personalabbau, Datenschutz, Robotik, digitale Assistenzsysteme, Umstrukturierung in Matrixstrukturen, Globalisierung, agiles Arbeiten, Entgrenzung von Arbeit. Als Betriebsrat muss man mit dieser dynamischen Themenvielfalt umgehen können, um Herausforderungen und rechtliche Problemstellungen zu identifizieren. Welche arbeitsrechtlichen Vorschriften können Anwendung finden und wie sind sie am Besten zum Schutz der Beschäftigten einzusetzen? Wir gehen im Seminar von konkreten Beispielen und praktischen Erfahrungen aus und ergänzen diese um technische und rechtliche Rahmenbedingungen und Chancen, um das Gremium bestens für die digitale Zukunft vorzubereiten.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Digitale Herausforderungen in der Betriebsratsarbeit
  • Selbstbestimmung und Arbeitszeitrecht
  • Datenschutz und Überwachung
  • Direktionsrecht und seine Grenzen
  • Digitalisierung und Betriebsänderung
  • Erzwingbare Mitbestimmung und Einigungsstelle

 

Schulungsanspruch:
Der Besuch des Seminars ist für Betriebsräte, die das in diesem Seminar vermittelte Wissen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, nach § 37 Abs. (6) BetrVG erforderlich.
Dieses Seminar vermittelt für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX.

Datum: 04.März 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Referent:

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 420,00 € zuzüglich der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

5. Organisation und Kommunikation

Öffentlichkeit und Berichtserstattung

15.-17. Mai 2024, Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

So informieren Sie als Gremium Kollegen und Öffentlichkeit

Die beteiligungsorientierte Öffentlichkeitsarbeit stellt ein wirkungsvolles betriebspolitisches Instrument dar. Denn eine Interessenvertretung wird umso erfolgreicher sein, wenn die Belegschaft geschlossen hinter ihr steht. Erfahrene Gremien organisieren daher ihre Öffentlichkeitsarbeit und interne Interaktion ähnlich wie politische Kampagnen.

In diesem Seminar lernen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen über Pläne, Projekte und Erfolge auf dem Laufenden zu halten. Durch die vermittelten Grundlagen für erfolgreiche und zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit sowie praktische Tipps und kreative Ideen schaffen Sie es, die Belegschaft für Eure Arbeit zu begeistern.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Wozu braucht eine Interessenvertretung Öffentlichkeitsarbeit?
  • Rechtsgrundlagen für die Öffentlichkeitsarbeit, Rechte und Pflichten
  • Welche Kommunikationskanäle eignen sich für die BR-Arbeit?
  • Wie werden Kontakte aufgebaut und gepflegt?
  • Welche „nichteigenen“ Medien können genutzt werden?
  • Berichtswesen, klare Themenauswahl
  • Betriebs-, Teil- und Abteilungsversammlung organisieren
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Kosten der Öffentlichkeitsarbeit

 

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Datum: 15.-17. Mai 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Reinfeld

Referentin:

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 950,00 € zuzüglich der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Konfliktklärung im Arbeitsalltag – Konfliktmanagement als Aufgabe der Interessenvertretungsarbeit

Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Der Umgang mit Konflikten ist ein Thema, dass unser gesamtes Leben begleitet – beruflich wie privat.  Gerade die Interessenvertretungsarbeit ist häufig durch Unstimmigkeiten, Auseinandersetzungen und Konflikte geprägt. Dabei kann es sich um das BR-Team selber handeln oder um Aufgaben im Rahmen der Interessenvertretung gegenüber dem Arbeitgeber. Daraus ergeben sich verschiedene Rollen.

Probleme dürfen keinesfalls „unter den Teppich gekehrt“, sondern sollten offen angesprochen und zeitnah geklärt werden. Die Gefahr besteht, dass sonst aus einem kleinen Missverständnis ein monatelanger Zwist entsteht.

Konflikte haben großartige Potentiale in sich, weil wir etwas Neues entwickeln können. Wie kann man aber Auseinandersetzungen im Betrieb konstruktiv und lösungsorientiert begegnen?

 

Schwerpunkte des Seminars:

Grundlagen von Konflikten

  • Unterscheidung Problem und Konflikt
  • Konfliktdynamiken und Eskalationsmechanismen
  • Hintergründe von Konflikten – Interessen und Bedürfnisse der Konfliktbeteiligten
  • Konfliktdiagnose

Umgang mit Konflikten

  • Die eigene Konfliktfähigkeit und Selbstkenntnis
  • Verhaltensstile in Konflikten
  • Konfliktklärung braucht Struktur: Was ist eigentlich genau der Anlass und das Thema?
  • Konflikte konstruktiv ansprechen – Vertrauen aufbauen
  • Gesprächsführung und Begleitung von Konfliktbeteiligten

Strategien und Interventionen des Betriebsrats

  • Beschwerden in Themen verwandeln, Umgang mit Ängsten
  • Deeskalation von Streitgesprächen – Umgang mit negativen Gefühlen
  • Die Rollen des BR im Konflikt

 

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

 

Referentin: Barbara Lux |LuxConsulting Unternehmens- und Bildungsberatung

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 720,00  € ink. Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Datum: 5. – 6. Februar 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Zur Anmeldung

Datum: 8. – 9.  April 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Zur Anmeldung

 

Teamsitzung und Meetings effektiv und transparent moderieren

Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Gruppendiskussion, die kein Ende finden? Ideen, die verloren gehen? Hier hilft der Einsatz von Moderationsmethoden, um Gruppengespräche zielgerichtet, demokratisch und effektiv zu gestalten. Durch den Einsatz von Techniken zur Visualisierung, Interaktion und Moderation kommen Gespräche schneller auf den Punkt und die Ergebnisse bilden die Meinungen der ganzen Gruppe ab.

Visualisierung macht alle wichtigen Äußerungen des Gesprächs für die Gruppe sichtbar. Sie lassen sich festhalten und ordnen, Zusammenhänge werden deutlich.

Die Interaktionstechnik führt zu einer lebendigen und trotzdem strukturierten Aussprache. Sie sorgt dafür, dass unter den Teilnehmenden eine Diskussion entsteht, die nicht ausufert.

Moderation heißt, den Verlauf eines Gesprächs zu erfassen und die Gruppe mit den Methoden zum Ziel zu leiten.

 

Schwerpunkte des Seminars:

  • vorstellen unterschiedlicher Visualisierungstechniken und Materialien
  • sinnvoller und abwechslungsreicher Einsatz der Techniken
  • Aufgabe des Moderierenden definieren
  • Übungen in Arbeitsgruppen und Einzeln

 

Schulungsanspruch:

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

 

Referentin: Sabine Ziegler

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 710,00 € zuzüglich der Kosten für Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Datum: 15.-17. November 2023
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: HamburgZur Anmeldung
Datum: 17.-19. April 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: HamburgZur Anmeldung

 

6. Weiterführende Schulungen für Interessenvertretungen

Stark und kompetent. Frauenpower im Betriebsrat. Für Frauen, die mehr bewegen wollen

Präsenz-Veranstaltung

Seminarinhalte:

Frauen wollen Verantwortung übernehmen und gestalten, auch in der Interessenvertretung der Mitarbeitenden. Innere Stärke, Gelassenheit und Durchsetzungsfähigkeit sind gefragt. Es stellt sich die Frage nach dem eigenen Potenzial und wie Stärken und Ressourcen gezielt weiterentwickelt werden können.

Im Betriebsrat verhandeln Frauen mit Führungskräften und handeln selbstverantwortlich im BR-Team. Die Sprache spielt dabei eine wichtige Rolle. Souveränität bedeutet auch, in herausfordernden Situationen “Führung” zu übernehmen. Der Status ändert sich gegenüber Leitungskräften, da nun auf Augenhöhe kommuniziert wird. Doch wie kann die eigene Durchsetzungskraft gesteigert werden?

Mit diesem Seminar entwickeln Sie als Betriebsrätin die nötige Portion Selbstbewusstsein und Durchsetzungskraft für Ihre Ziele. Profitieren Sie vom offenen Austausch unter BR-Kolleginnen.

 

Schwerpunkte des Seminars:

Standortbestimmung und Kompetenzbilanz

  • Persönliche Standortbestimmung – Ich bin… ich kann … ich tue …
  • Innere Widersprüche in Stärken verwandeln – emotionale Turbulenzen verstehen und aktiv nutzen

Kommunikation und Selbstfürsorge

  • Überzeugungsstark mit klarer Kommunikation – Kommunikationstechniken und Umgang mit unfairen Angriffen
  • Professionell Grenzen setzen und dabei die Beziehungsebene im Blick behalten – „nein“ sagen lohnt sich

Macht kommt von machen

  • Gestaltungsmacht und Konfliktkompetenz – Strategien und Strukturen für mehr Verantwortungsübernahme in der Leitung von Gremien und Ausschüssen
  • Statuswechsel auf Augenhöhe

Diversity und Offenheit für Vielfalt

  • Vereinbarkeit von Betriebsrats-, Erwerbs- und Care-Arbeit – Gleichstellungsstrukturen im Betriebsrat als Impulsgeber für kleine nächste Schritte zu einer Diversitätskultur

 

Referentin: Barbara Lux |LuxConsulting Unternehmens- und Bildungsberatung

Kosten: Die Seminargebühr in Höhe von 520,00 € ink. Verpflegung zahlt der Arbeitgeber.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Datum: 11. – 12. Dezember 2023
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Zur Anmeldung

Datum: 15. – 16. April 2024
Uhrzeit: 09:00 –  ca. 16:00 Uhr
Ort: Hamburg

Zur Anmeldung